CO² - Kompensation

Klimarettung oder Ablasshandel?

André Thess

9. Juni 2021

 

Die CO2-Kompensation von Flugreisen erfreut sich wachsender Beliebtheit. Handelt es sich dabei um ein effizientes Klimaschutzinstrument? Wie seriös sind die Angebote von Kompensationsanbietern aus Verbraucherschutzsicht? Eine Analyse enthüllt Mängel und weist Wege zu einer überfälligen Reform des Kompensationswesens.

Die Verringerung der CO2-Emissionen der Luftfahrt ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Wunschzustand eines klimaneutralen Verkehrs. In der Öffentlichkeit werden hierzu zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, unter denen die Kompensation eine zentrale Rolle spielt.  Dabei wird oft der Eindruck erweckt, Kompensation sei besonders preiswerter Klimaschutz. Mit dieser Begründung werden beispielsweise in öffentlichen Einrichtungen Baden-Württembergs dienstliche Flugreisen aus Steuergeldern kompensiert. Im Folgenden sollen die Möglichkeiten des Klimaschutzes in der Luftfahrt anhand der CO2-Vermeidungskosten systematisiert und Mängel des bestehenden Systems analysiert werden. Abschließend werden Reformvorschläge für das Kompensationswesen mit dem Ziel effizienter Klimapolitik und wirksamen Verbraucherschutzes formuliert.

  1. Reduktion versus Kompensation

Die Instrumente zur Verringerung der CO2-Emissionen der Luftfahrt gliedern sich in zwei Gruppen – CO2-Reduktion und CO2-Kompensation.

Unter CO2-Reduktion sind sämtliche Vorkehrungen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes innerhalb der Luftfahrtbranche zu verstehen. Hierzu gehören das Verbot oder die Rationierung von Kurzstreckenflügen, sparsamere Triebwerke, leichtere Flugzeuge, optimierte Verkehrsführung, Besteuerung von Kerosin, Ersatz von Gasturbinen durch elektrische Antriebe, Ersatz von fossilem durch synthetisches Kerosin oder das Fliegen mit Wasserstoff.

Tabelle 1 – Repräsentative CO2-Vermeidungskosten im Flugverkehr: Für die Berechnung der CO2-Reduktion in Höhe von 2 Tonnen wurde eine fiktive Flugstrecke von 2 x 10.000 km, ein Kerosinverbrauch von 4 Litern pro 100 km, eine Dichte von Kerosin von 800 kg/m3 und eine CO2-Emission von 3 kg pro Kilogramm Kerosin zugrunde gelegt. Die sich daraus ergebende CO2-Emission von 1.920 kg wurde auf 2.000 kg gerundet. In der vorliegenden Rechnung werden die CO2-Emissionen ohne Korrekturfaktor betrachtet. Der Aufwand in der Zeile „Verzicht“ trägt ein negatives Vorzeichen, weil Ticketkosten in geschätzter Höhe zwischen 500 € und 1000 € eingespart werden. Der Aufwand in der Zeile „Kompensation“ gibt typische Werte für Angebote von Kompensationsanbietern an. Der Aufwand in der Zeile „synthetisches Kerosin“ legt geschätzte Mehrkosten gegenüber fossilem Kerosin in Höhe zwischen 1 € und 3 € pro Liter Kerosin zugrunde und beruht auf der Dissertationsschrift von Herrn Daniel König vom Institut für Technische Thermodynamik des DLR.

Unter CO2-Kompensation verstehen wir Maßnahmen außerhalb der Luftfahrt wie etwa die Installation von Solaranlagen in Namibia oder das Pflanzen von Bäumen in Nepal. Diese werden durch Spenden von Fluggästen oder durch Zahlungen von Firmen und Fluggesellschaften finanziert. Der CORSIA-Mechanismus gehört diese Kategorie. Die CO2-Kompensation stellt nach Aussage ihrer Befürworter ein effizientes marktwirtschaftliches Instrument des Klimaschutzes dar. Kritiker bemängeln hingegen fehlende Verifizierbarkeit und bezeichnen CO2-Kompensation als Ablasshandel. Unstrittig ist, dass Kompensationsmaßnahmen die CO2-Emissionen der Luftfahrt nicht verringern, sondern die Emissionsminderung auf andere Wirtschaftszweige auslagern.

Nach welchen Kriterien kann die Wirksamkeit von Reduktions- und Kompensations­maßnahmen vergleichend bewertet werden?

Für die Effizienz einer Klimaschutzmaßnahme ist weder deren politische Schönheit noch die Begeisterung der Bevölkerung von Belang, sondern einzig die CO2-Vermeidungskosten. Diese Zahl besitzt die Maßeinheit Euro pro Tonne CO2 (abgekürzt €/t) und gibt an, wieviel Geld für die Vermeidung einer Tonne CO2 eingesetzt werden muss. Je niedriger die CO2-Vermeidungskosten, desto höher ist die klimaökonomische Effizienz einer Maßnahme.

Tabelle 1 veranschaulicht das Konzept der CO2-Vermeidungskosten an drei Beispielen. Die preiswerteste Maßnahme der CO2-Vermeidung im Flugverkehr ist der Verzicht. Er ist durch negative Vermeidungskosten gekennzeichnet. Das bedeutet: „Ich verringere meine Emissionen und spare Geld.“ Im vorliegenden Beitrag wird schwerpunktmäßig die CO2-Kompensation behandelt. Sie ist durch positive CO2-Vermeidungskosten gekennzeichnet, deren Größenordnung von Kompensationsanbietern mit 20 €/t bis 30 €/t angegeben wird. Als drittes Beispiel sind in der Tabelle die CO2-Vermeidungstkosten bei Ersatz von fossilem durch synthetisches Kerosin angegeben. Ihre Größenordnung liegt deutlich über der Kompensation. Dieser Umstand führt zu dem weit verbreiteten Glauben, der Flugverkehr lasse sich durch Kompensation anstrengungslos dekarbonisieren. Die hohe Preisdifferenz zwischen echter Dekarbonisierung durch synthetisches Kerosin und bilanzieller Dekarbonisierung durch Kompensation bildet überdies ein Einfallstor für unseriöse Geschäftspraktiken, die für Uneingeweihte schwer zu durchschauen sind.

Für die Überprüfung der Behauptung, es handle sich bei der Kompensation um ein effizientes Klimaschutzinstrument, muss die Frage beantwortet werden, ob die in Tabelle 1 angegebenen niedrigen Vermeidungskosten den Tatsachen entsprechen. Hierfür ist es essentiell, zwischen theoretischer und praktischer Effizienz zu unterscheiden.

  1. Theoretische Effizienz von Kompensationsmaßnahmen

Die Funktionsweise des heutigen Kompensationssystems ist in Abbildung 1 dargestellt. Nach dem Buchen eines Flugtickets überweist der Fluggast einem Anbieter wie beispielsweise atmosfair oder myclimate eine Spende, deren Höhe sich an der CO2-Emission des Fluges bemisst. Im Gegenzug erhält der Passagier ein Kompensationsversprechen. Der Anbieter finanziert mit dem gespendeten Geld Projekte, die Beiträge zur Emissionsreduktion leisten. Die Projekte werden von Inspektoren der Gold Standard Foundation geprüft und die Prüfberichte anschließend im Internet veröffentlicht. Passagiere und Öffentlichkeit besitzen keinen Zugriff auf Projektdaten und sind auf den Wahrheitsgehalt der Prüfberichte sowie auf die Unabhängigkeit der Inspektoren angewiesen.

Abbildung 1 – Schematische Darstellung der Geld- und Informationsflüsse bei der herkömmlichen CO2-Kompensation: Die Verifikation der Kompensationsleistung erfolgt über vermeintlich unabhängige Inspektoren. Weder der Fluggast noch die Öffentlichkeit verfügen über einen direkten Zugriff auf die Rohdaten der Kompensationsprojekte wie beispielsweise Stromproduktion aus Wind- und Solaranlagen.

Um Werbeaussagen von Kompensationsanbietern sowie der internationalen Zivil­luftfahrtorganisation ICAO mit ihrem Kompensationssystem CORSIA interpretieren zu können, ist die Frage zu beantworten: Was ist mit Kompensation eigentlich genau gemeint?

Kompensation bedeutet sowohl im physikalischen als auch im juristischen Sinne den vollständigen Ausgleich eines Effektes oder eines Schadens. Hieraus können wir schließen, dass jeder Spender nicht nur erwarten darf, dass das ausgestoßene CO2 vollumfänglich ausgeglichen wird. Er muss sich gemäß den Grundsätzen des Verbraucherschutzes überdies darauf verlassen können, dass der Ausgleich genau zu dem in der Werbung angegebenen Preis pro Tonne CO2 erfolgt. Positive Nebeneffekte wie etwa die Verbesserung der Lebensbedingungen in afrikanischen Dörfern oder der Beitrag gepflanzter Bäume zur Biodiversität dürfen nicht dazu führen, dass die Beurteilung der CO2-Kompensation nach dem harten Verbraucherschutzkriterium – vollständige Kompensation zum angegebenen Preis – verwässert wird.

Für das Funktionieren eines Kompensationssystems sind die beiden Qualitätskriterien Verifizierbarkeit und Zusätzlichkeit unverzichtbar. Unter Verifizierbarkeit versteht man die Möglichkeit, die Wirkung einer Maßnahme zweifelsfrei zu belegen und von Dritten prüfen zu lassen. Unter Zusätzlichkeit ist der Nachweis zu verstehen, dass ein Projekt ohne die Kompensationsgelder nicht zustande gekommen wäre. Sind Verifizierbarkeit und Zusätzlichkeit für eine Maßnahme zu den ausgepreisten Vermeidungskosten zweifelsfrei beweisbar, dann ist die Kompensation ein effizientes Mittel des Klimaschutzes. Im Folgenden wird anhand einer Fallstudie das Kriterium der Verifizierbarkeit beleuchtet. Die Zusätzlichkeit ist nicht Gegenstand dieses Beitrages. Es sei jedoch am Rande erwähnt, dass der Beweis der Zusätzlichkeit schwierig und in den meisten Fällen unmöglich ist.

  1. Praktische Effizienz von Kompensationsmaßnahmen

Im Zuge der Recherchen für das Sachbuch „Sieben Energiewendemärchen?“ (7EWM) wurden im Sommer 2019 sämtliche Klimaschutzprojekte der deutsch­sprachigen Anbieter atmosfair, myclimate, Klimakollekte, Primaklima, Arktik und Klimamanufaktur durchleuchtet.  Um die Informationsmenge einzugrenzen, wurden alle Projekte vertieft analysiert, die auf dem Gebiet der Energietechnik angesiedelt sind. Für jedes Projekt wurde das Internet nach öffentlich zugänglichen Messdaten durchsucht, um die Kosten und die nachweisbar eingesparte Menge an CO2 zu verifizieren. Im Folgenden werden die Ergebnisse für ein Projekt von atmosfair skizziert. Die gemeinnützige GmbH wurde im Jahr 2018 von der Stiftung Warentest als Spitzenreiter auf dem Gebiet der CO2-Kompensation gekürt.

Bei „India One“ handelt es sich um ein solarthermisches Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von einem Megawatt.  Damit wird der Campus der Brahma Kumaris World Spiritual University in Mount Abu im indischen Bundesstaat Rajastan mit Elektrizität versorgt. Aus öffentlichen Quellen ist zu erfahren, dass atmosfair das Projekt mit 36.000 €, das Bundesumweltministerium mit 6 Millionen € und das indische Energieministerium mit 186 Millionen Rupien unterstützt hat. Somit wurden mindestens 8,44 Millionen € investiert. Die theoretische CO2-Einsparung lässt sich anhand des Dokuments https://atmosfair.de/wp-content/uploads/pdd_indiaone_gs1304_05042017.pdf  ermitteln.  Dort wird auf Seite 7 berichtet, India One würde jährlich 6.130 Megawattstunden Strom erzeugen und dadurch pro Jahr 4.250 Tonnen CO2 einsparen. Über den zenhjährigen Projektzyklus gerechnet, entspräche dies 42.500 Tonnen. Das Dokument ist auf Seite 42 in Anhang 3 mit der Überschrift „The Gold Standard Foundation, 79 Avenue Louis Casai, Geneva Cointrin, CH-1216, Switzerland“ von einem atmosfair-Mitarbeiter namens Denis Machnik unterzeichnet. Für einen Außenstehenden, der kein Spezialwissen über die Zertifizierungsprozesse der Gold Standard Foundation besitzt, ist es unmöglich, herauszufinden, ob das Dokument von atmosfair, von der Gold Standard Foundation oder vom World Renewable Spiritual Trust verantwortet wird. Diese Intransparenz ist ein wiederkehrendes Merkmal des heutigen Kompensationswesens. Gehen wir von den geschätzten Kosten von 8,44 Millionen Euro aus und vertrauen auf die Korrektheit der angegebenen CO2-Einsparung von 42.500 Tonnen, so kommen wir zu dem Schluss, die CO2-Vermeidungskosten von India One lägen bei rund 200 €/t. Diese Zahl liegt fast um den Faktor zehn über dem Kostenkorridor aus Tabelle 1. Ein Leser ohne Spezialwissen käme zu dem Schluss, mit dem gespendeten Geld ließe sich nur ein Zehntel des emittierten CO2 kompensieren und die Versprechungen seien somit falsch. Doch die Recherche war an dieser Stelle noch nicht zu Ende. Eine Suche nach öffentlich zugänglichen Daten über die tatsächliche Stromeinspeisung von India One blieb erfolglos. atmosfair lehnte eine Übergabe der zeitlich aufgelösten Daten ohne Geheimhaltungserklärung ab. Das Bundesumweltministerium ließ eine Anfrage des Autors vom 24. März 2021 unbeantwortet.

Statt stündlicher Messdaten wurden unveröffentlichte Monatsdaten der Stromproduktion von Juli 2018 bis Juni 2019 ausgewertet. Falls die Daten korrekt sind, hat das Kraftwerk in den Monaten Juli, August und September des Jahres 2018 keine einzige Kilowattstunde an Strom erzeugt, da in dieser Zeit in Indien Regenzeit herrscht. Die Sonneneinstrahlung ist dann für ein solarthermisches Kraftwerk zu gering. Während der verbleibenden Monate hat das Kraftwerk in reichlich 2.800 Stunden knapp 1.150 Megawattstunden Strom erzeugt. Dies entspricht 19 % der prognostizierten und im oben zitierten Gold-Standard-Bericht benannten jährlichen Einspeisung. Damit beträgt die vermiedene Menge an CO2 auch nur 19 % der veröffentlichten 4.250 Tonnen, also 807 Tonnen. Die tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten liegen mithin bei etwa 1000 €/t.

Somit haben die deutschen und indischen Steuerzahler sowie die Spender von atmosfair eine Klimaschutzmaßnahme finanziert, deren CO2-Vermeidungskosten höher sind als beim Ersatz von fossilem Kerosin durch synthetisches.

Das Fazit der Recherchen zu India One lautet, dass es einem interessierten Bürger nicht möglich ist, Messdaten mit stündlicher Auflösung zu beschaffen, wie sie für eine fachgerechte Verifikation der CO2-Einsparung notwendig sind. atmosfair wies in der Korrespondenz darauf hin, dass es sich bei India One nicht um ein Kompensationsprojekt, sondern um ein „Pilotprojekt“ handeln würde. Es ist jedoch unbekannt, ob atmosfair die Spender der 36.000 Euro schriftlich darüber informiert hat, dass bei Spenden an „Pilotprojekte“ keine CO2-Kompensation in der versprochenen Höhe zu erwarten ist. Zwischen der Korrespondenz im Sommer 2019 und dem Erscheinen von 7EWM ist

Abbildung 2 – Schematische Darstellung der Geld- und Informationsflüsse in einem reformierten System der CO2-Kompensation: Fluggäste und Öffentlichkeit verfügen über einen direkten Zugriff auf die Rohdaten der Kompensationsprojekte und können mit Unterstützung von Bürgerwissenschaftlern die beworbene CO2-Reduktion verifizieren. Verifizierbare Kompensation lässt sich nicht nur für Flüge, sondern grundsätzlich für beliebige Aktivitäten einschließlich Kreuzfahrten, Fleischkonsum, Ölheizungen und Autofahrten einsetzen.

Mitte 2020 auf den Webseiten ein entsprechender Hinweis aufgetaucht. Die Recherche anderer Kompensationsprojekte hat gezeigt, dass für kein einziges Projekt Rohdaten zur Verfügung stehen, anhand derer sich die CO2-Vermeidung fachgerecht verifizieren ließe. Somit steht fest, dass keines der betrachteten energiebezogenen Kompensationsprojekte das Kriterium der öffentlichen Verifizierbarkeit erfüllt. Nach dem heutigen Stand der Recherchen liegt die Vermutung nahe, dass die praktische Effizienz der Kompensation weit unter der theoretischen Effizienz liegt. 

  1. Reformvorschläge

Aus den enthüllten Mängeln lassen sich konkrete Reformvorschläge in Richtung einer verbraucherfreundlichen und effizienten CO2-Kompensation ableiten. Abbildung 2 veran­schaulicht die Grundzüge eines reformierten Kompensationssystems. Das Geflecht von Kompensationsanbietern, Projektentwicklern und Gold-Standard-Inspektoren wird mittels Ausschaltung der letzteren entwirrt und durch eine Veröffentlichungspflicht für Rohdaten aus Kompensationsprojekten transparent gestaltet. Hierdurch werden Projektentwickler gezwungen, beispielsweise Einspeisedaten von Solar- und Windanlagen in Echtzeit im Internet zu publizieren. Das reformierte Schema besitzt den Vorteil, dass die breite Öffentlichkeit in Form von Bürgerwissenschaftsprojekten, sogenannten „citizen science projects“, die Verifikation selbst übernehmen kann.   Die finanzielle Unterstützung der Gold-Standard-Foundation durch das Bundes­­­umweltministerium kann entfallen. Bis zur Umsetzung der Reform ist ein Kompensations­moratorium der öffentlichen Hand angeraten. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen kompensieren dienstliche Flugreisen aus Steuergeldern. Solange die Kompensationsleistungen nicht öffentlich verifizierbar sind, dürfte deren Finanzierung gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip verstoßen. Es sollte im Interesse der gesamten Luftfahrtindustrie sein, diesen fundamentalen Qualitätsmangel schnell zu beheben.

Eine geringfügig modifizierte Version dieses  Beitrages ist in der Juli-Ausgabe 2021 der Zeitschrift Luft- und Raumfahrt der DGLR erschienen.

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