Prüfungs- und Zulassungsausschuss (M.Sc. Energietechnik)

Hinweise, Sprechstunden und Formulare

Allgemeines

Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Konstantinos Stergiaropoulos
Studiengang:

M.Sc. Energietechnik

Sprechstundentermine:

Während der Vorlesungszeit im Wintersemester:
Mi, 11:30 12:30 Uhr (Anmeldung erwünscht)

Während der Vorlesungszeit im Sommersemester:
Mo, 14:00 15:00 Uhr (Anmeldung erwünscht)

Außerhalb der Vorlesungszeit:
nach Vereinbarung

Ort der Sprechstunde:

Pfaffenwaldring 35

Anmeldung zur Sprechstunde bis zum Vortag des Termins bei Frau Ellinger, Raum 35.0.111, Tel.: 0711 685-62085

Wichtig:

Bitte bringen Sie das für Ihr Anliegen betreffende Formular sowie zugehörige Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zur Sprechstunde mit. Die Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Falls Ihr Anliegen nicht zu den unten aufgeführten Fällen gehört, bringen Sie bitte das Formular für sonstige Anliegen ausgefüllt und unterschrieben mit.

Ausschließlich in dringenden Fällen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, lassen Sie sich per E-Mail oder telefonisch einen gesonderten Termin geben.

Prüfungs- und Zulassungsordnung

Formulare

Mitbringen: ausgefülltes Formular (mit Begründung), ggf. ärztliches Attest

Bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin stellen Sie Ihren Antrag direkt beim Prüfungsamt. Eine Begründung ist nicht erforderlich; falls Sie krank sind, empfiehlt es sich jedoch, als Grund 'krank' anzugeben, dazu ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen.

Danach muss der Antrag mit Begründung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei Krankheit bitte ärztliches Attest beifügen oder innerhalb von drei Arbeitstagen nachreichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur genehmigt wird, wenn er vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsausschuss eingegangen ist. Den Antrag geben Sie ab im Pfaffenwaldring 35, Raum 35.0.111. Notfalls können Sie den Antrag auch per E-Mail (E-Mail-Adresse s.o.) schicken und das Attest ggf. nachreichen.

Wenn durch den Rücktritt die Frist für das Bestehen der Masterprüfung überschritten wird, ist ein Rücktritt nicht möglich, außer Sie haben den Rücktritt nicht zu vertreten.

Wiederholungsprüfungen müssen spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des folgenden Semesters abgelegt werden. Bei Wiederholungsprüfungen ist ein Rücktritt nicht möglich, außer Sie haben den Nichtantritt nicht zu vertreten dies ist im Wesentlichen nur bei Krankheit der Fall.

Mitbringen: ausgefülltes Formular, Belege, z. B. ärztliches Attest; aktueller Bescheid/Ausdruck über Prüfungsleistungen

Anträge müssen formlos schriftlich abgegeben werden und eine Begründung enthalten, die darlegt, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben. Dieser Grund muss durch Belege nachgewiesen/belegt werden. Außerdem legen Sie bitte einen aktuellen Bescheid über Ihre Prüfungsleistungen (beim Prüfungsamt erhältlich) oder einen selbst abgerufenen aktuellen Auszug über Ihre Prüfungsleistungen bei.
Bitte beachten Sie, dass hier im Wesentlichen nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Andere Gründe können sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft.

Mitbringen: ausgefülltes Formular, aktueller Bescheid/Ausdruck über Prüfungsleistungen.

Bitte prüfen Sie zuerst, ob der zuständige Prüfer/Lehrstuhl eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss verlangt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Viele Prüfer bieten feste Termine zur Prüfungseinsicht an, die Sie dann wahrnehmen sollten.
Sollten Sie eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss benötigen, können Sie diese im Studienbüro der GKM bei Frau Lier oder Frau Costa während der offenen Sprechzeiten erhalten, siehe http://www.gkm.uni-stuttgart.de/ansprechpartner/studienbuero.html.

Mitbringen: ausgefülltes Formular mit Begründung und Stellungnahme des Erstprüfers und Betreuers.

Auf dem Formular zur Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt müssen zunächst beide (!) für die gewählten Spezialisierungsfächer zuständigen Hauptfachprofessoren/-innen bestätigen, dass sie zustimmen (auch wenn das Formular nur einen Abschnitt für eine Unterschrift enthält). Diese Bestätigung müssen Sie selbst einholen. Das Formular erhalten Sie beim Prüfungsamt. Mit diesem Formular und einer Bestätigung Ihrer betreuenden Person, dass sie die Betreuung der Arbeit übernimmt, stellen Sie dann einen Antrag auf Zustimmung durch den Prüfungsausschuss.

Auf dem Formular zur Anmeldung der Studien- oder Masterarbeit beim Prüfungsamt müssen zunächst beide (!) für die gewählten Spezialisierungsfächer zuständigen Hauptfachprofessoren/-innen bestätigen, dass sie zustimmen (auch wenn das Formular nur einen Abschnitt für eine Unterschrift enthält). Diese Bestätigung müssen Sie selbst einholen. Das Formular erhalten Sie beim Prüfungsamt. Mit diesem Formular und einer Bestätigung der prüfenden Person, dass sie die Betreuung der Arbeit übernimmt, stellen Sie dann einen Antrag auf Zustimmung durch den Prüfungsausschuss.

Mitbringen: ausgefülltes Formular, Unterlagen über die Prüfungs- und Studienleistungen, für die Anerkennung beantragt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Studienzeiten (Einstufung in ein höheres Fachsemester) beim Studiensekretariat zu beantragen ist.

Kontakt

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Prof. Dr.-Ing. Konstantinos Stergiaropoulos

 

Institutsleiter

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