Energiewendemärchen der Woche 07-2022

Gesetzestreue à la Greenpeace

Die EWM dürfen unter Angabe des Autorennamens beliebig verbreitet und
veröffentlicht werden.

Gesetzestreue à la Greenpeace

André D. Thess

17. Februar 2022


Die Behauptung
: Die Organisation Greenpeace scheibt auf ihrer Webseite: „Greenpeace ist eine internationale Umweltorganisation, die mit gewaltfreien Aktionen für den Schutz der Lebensgrundlagen kämpft.“


Meine Analyse:
Der Chef der Domestic Terrorism Section des FBI, James F. Jarboe, hat bei einer Anhörung am 12. Februar 2002 in Washington eine Erklärung abgegeben. Zunächst definierte er: „Inlandsterrorismus ist der widerrechtliche Einsatz oder die Androhung von Gewalt einer auf dem Territorium der USA ohne äußere Direktive operierenden Gruppe oder eines Individuums gegenüber Personen oder Eigentum, mit dem Ziel, Regierung oder Zivilbevölkerung […] in Verfolgung politischer oder sozialer Ziele zu nötigen oder einzuschüchtern.“ Weiter führte er aus: „Diese Gruppen [„special interest extremists“ Anm. d. Verf.] beherbergen die extremen Ränder der Tierrechts-, Embryoschutz-, Umwelt-, Antiatomkraft- und anderer Bewegungen. Einige […] – besonders innerhalb der Tierrechts- und Umweltbewegungen – haben sich in besonderem Maße dem Vandalismus und terroristischen Aktivitäten zugewandt, um ihre Anliegen zu befördern.“ Als konkretes Beispiel nannte Jarboe: „Seit 1977, als Mitglieder der Umweltorganisation Greenpeace die Sea Shepherd Conservation Society gegründet und die Fischereiindustrie durch Zerschneiden von Treibnetzen angegriffen haben, ereigneten sich Akte des ‚Ökoterrorismus‘ überall auf der Welt.“

In späteren Jahren wurden von Greenpeace unter anderem folgende Aktionen durchgeführt:

  • Dezember 2014: Beschädigung UNESCO-Erbe in Lima
  • Juni 2018: Ausgießen gelber Farbe auf einer Berliner Straße
  • Juli 2020: Steine versenken in der Ostsee
  • Mai 2021: Diebstahl von VW-Autoschlüsseln
  • Juni 2021: Drachenschirm-Landung mit Verletzten

Diese Aktionen sind mit dem Attribut „gewaltfrei“ nicht in Einklang zu bringen.


Mein Fazit:
Der Verstoß gegen geltendes Recht und Gesetz ist ein wiederkehrendes Merkmal der Arbeit von Greenpeace. Bei den Verantwortlichen handelt es sich nicht – wie oft in der Presse verharmlosend geschrieben wird – um „Aktivisten“, sondern schlichtweg um Straftäter.


Der Autor: André D. Thess ist Professor für Energiespeicherung an der Universität Stuttgart und Autor des Buches „Sieben Energiewendemärchen?“ Kontakt: energiewendemaerchen@t-online.de

 

 

Zum Seitenanfang